Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Mit unserem Wissen zur Zulassung Ihres Vorhabens

Viele Begrifflichkeiten stehen bei der Umweltprüfung heute nebeneinander. Alte und neue Begriffe, neue Zuordnungen nach Gesetzesänderungen und veränderte Verfahren. Wir sind mit unserem Know-how immer auf dem neusten Stand, führen Sie kompetent durch alle Verfahren und liefern die benötigten Dokumente fristgerecht ab.

 

Der Umweltbericht

Je nach Verfahren und Ablauf erstellen wir im Zuge einer Umweltprüfung den Umweltbericht oder fertigen diesen als Einzelleistung für andere Verfahren an. Mehr erfahren…


Häufige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten

  • Welche Vorhaben sind UVP-pflichtig?
  • Ist für mein Vorhaben eine UVP nötig?
  • Wie lange dauern die Verfahren?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Was muss ich als Kunden für einen UVP liefern?

 

Die Umweltprüfung

Die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ist das Trägerverfahren zur Integration der bislang häufig nebeneinander stehenden Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung).

Was nach neuer Rechtslage geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden muss, wird in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a des Baugesetzbuches festgelegt:

  • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und deren Wirkungsgefüge sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Anwendungsbereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung),
  • die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und EU-Vogelschutzgebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz),
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (vgl. § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes),
  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (insbesondere sind hier schall-technische Auswirkungen zu nennen, aber auch Gerüche, Luftschadstoffe und Stäube können rele-vante Umweltfaktoren darstellen.)
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
  • umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energien
  • Darstellungen in Fachplanungen wie z. B. Landschaftsplänen, Grünordnungsplänen
  • Wechselwirkungen zwischen Naturhaushalt, Menschen, Kultur- und sonstigen Sachgütern.
  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Landwirtschaftsflächen, Wald oder Wohngebiete dürfen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. (Quelle: http://www.buero-buelow.de/up.htm)

Unsere Leistungen

Durch das Zusammenwirken von Ingenieuren, Geografen, Landschaftsplanern und Biologen sind wir in der Lage, Ihnen das gesamte Arbeitspaket der Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung und biologischer Fachgutachten anzubieten. So erhalten Sie alles aus einer Hand mit einem Ansprechpartner für alle Ihre Fragen und Anliegen.

  • Durchführung des Scoping-Verfahrens (Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung),
  • Erstellung des Umweltberichtes sowie der ggf. erforderlichen Fachgutachten:
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Tier- und Pflanzenkartierung
  • Eingriffsregelung und Ausgleichsplanung
  • Hydrogeologische Gutachten
  • Monitoring: Festlegung und Durchführung aller erforderlichen Überwachungsmaßnahmen (Quelle: http://www.buero-buelow.de/up.htm)

Referenzen


Bauvorhaben XY

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